Voraussetzung
Pflegebedürftige Person mit Pflegegrad wohnt zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft und hat eine eingetragene Pflegeperson.
Wir kümmern uns deutschlandweit darum!
Viele Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 – 5 wissen nicht, dass sie bei Bedarf kostenfreie Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen können. Diese dienen zur Erleichterung der Pflege im häuslichen Umfeld. In der Regel übernehmen die Pflegekassen die Kosten für z. B. folgende Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu 100%. Und das bis zu 42 € monatlich.
Pflegebedürftige Person mit Pflegegrad wohnt zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft und hat eine eingetragene Pflegeperson.
Sie wählen stressfrei online die Pflegehilfsmittel nach Bedarf aus und füllen das Antragsformular direkt aus.
Wir schicken den fertigen Antrag auf dem Postweg zu, Sie unterschreiben und senden das Formular zurück. Porto zahlen wir!
Nach Freigabe durch die Pflegekasse kostenlos, diskret und regelmäßig die Pflegehilfsmittel erhalten.
Beantragen Sie ganz unkompliziert Ihre Pflegebox im Wert von bis zu 42 € monatlich – schnell, kostenfrei und direkt nach Hause geliefert.
kostenlos beraten lassen
oder direkt kostenfrei anfordern
Wir als ambulanter Pflegedienst leben Pflege. Wir wissen genau, was in der häuslichen Versorgung wichtig ist. Mit unseren Produkten haben Pflegeperson und Angehörige, für die Pflege zu Hause, die besten Pflegehilfsmittel parat. Zusätzlich sind wir als Leistungserbringer nach § 126 SGB V präqualifiziert.
Kein Rezept Ihres Arztes erforderlich.
Kostenlos übernehmen wir alle Formalitäten.
Keine Vertragsbindung, keine Verpflichtung.
Wir rechnen in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab.
Zuverlässige Lieferung direkt nach Hause.
Sie können jederzeit den Inhalt Ihrer Pflegebox bei Bedarf ändern, so dass die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Ihren Bedürfnissen entsprechen. Auch wenn Sie nicht jeden Monat Ihre Pflegebox erhalten möchten, sind Lieferintervalle anpassbar.
Bei Bedarf, zusätzlich und unabhängig vom Budget der Pflegebox, können Sie bis zu vier umweltschonende und wiederverwendbare Bettschutzeinlagen pro Jahr beantragen (abhängig von der Pflegekasse).
Diese Einlagen sind äußerst hautfreundlich, haben ein hohes Saugvermögen, sind bis zu 250-mal waschbar und bieten mit den seitlichen Einschlagflügeln eine optimale Fixierung an die Matratze.
Kostenfrei mit in Ihrer Pflegebox.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die bei der täglichen Pflege regelmäßig benötigt und nach Gebrauch entsorgt werden. Sie dienen dem Schutz der pflegebedürftigen Person und der Pflegeperson vor Infektionen und erleichtern die häusliche Pflege.
Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können alle Personen erhalten, die:
Muss ich die Kosten vorstrecken und bekomme sie erstattet?
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, müssen Sie die Kosten nicht vorstrecken. Bestellen Sie über einen Vertragspartner der Pflegekasse (z. B. beim Pflegedienst Up Dörp) die Pflegehilfsmittel, rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse ab. Sie erhalten die Pflegehilfsmittel dann ohne Vorkasse regelmäßig geliefert.
Privat krankenversicherte müssen in Vorkasse gehen und reichen die Rechnung dann bei Ihrer privaten Pflegekasse ein.
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Sie können die Hilfsmittel einfach beantragen, indem Sie online das Antragsformular ausfüllen. Wir reichen dann den unterschriebenen Antrag bei der Pflegekasse ein und kümmern uns kostenfrei um die Abwicklung.
Kann ich selbst entscheiden, welche Produkte ich bekomme?
Ja. Innerhalb des monatlichen Budgets können Sie bei Bedarf selbst wählen, welche Pflegehilfsmittel Sie benötigen und in welcher Menge. So stellen Sie sicher, dass Sie genau die Produkte erhalten, die für Ihre Pflegesituation am besten passen.
Wie oft erhalte ich die Hilfsmittel?
Die Lieferung erfolgt in der Regel monatlich als sogenannte Pflegebox direkt nach Hause. Wenn Sie nicht jeden Monat Ihre Pflegebox erhalten möchten, sind Lieferintervalle anpassbar.
Was passiert, wenn der Bedarf höher ist als 42 € pro Monat?
Sollte der tatsächliche Bedarf die Pauschale übersteigen, müssen die darüber hinausgehenden Kosten selbst getragen werden. Für viele Pflegesituationen reicht die Pauschale jedoch aus.
Können Pflegehilfsmittel auch bei Pflegegrad 1 beantragt werden?
Ja. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen auch Personen mit Pflegegrad 1 zu, wenn Sie eine eingetragene Pflegeperson haben.
Muss ich ärztliche Verordnungen oder Rezepte vorlegen?
Nein. Für die Beantragung ist keine ärztliche Verordnung erforderlich. Es reicht der Nachweis des Pflegegrades.
Was passiert, wenn sich mein Bedarf ändert?
Sie können jederzeit den Inhalt Ihrer Pflegebox bei Bedarf anpassen, zum Beispiel, wenn sich Ihr Gesundheitszustand oder die Pflegesituation verändert.