Entlastungsbetrag 2025: Erhöhung auf 131 € – Mehr Unterstützung für Pflegebedürftige
Zum 01. Januar 2025 wurde der monatliche Entlastungsbetrag von 125 € auf 131 € erhöht. Diese Anpassung bringt für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbare finanzielle Entlastung. Wir vom Pflegedienst Up Dörp erklären, was sich ändert, wer Anspruch hat und wie Sie den neuen Entlastungsbetrag optimal nutzen können.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine Sachleistung der Pflegeversicherung nach § 45b SGB XI.
Er beträgt ab 2025 monatlich 131 € und wird zusätzlich zum Pflegegeld oder zu Pflegesachleistungen gezahlt. Mit dem Entlastungsbetrag sollen pflegende Angehörige entlastet und Pflegebedürftige unterstützt werden, damit sie länger zu Hause leben können.
Typische Einsatzmöglichkeiten sind:
- Unterstützung im Haushalt (z. B. Wohnung reinigen, bügeln, einkaufen)
- Alltagsbegleitung (z. B. Begleitung zu Terminen)
- Entlastung Angehöriger
Wer hat Anspruch auf den erhöhten Entlastungsbetrag?
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag – unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär gepflegt werden.
Wichtig: Der Betrag wir nicht bar ausgezahlt, sondern ist eine Sachleistung, die nur bei Inanspruchnahme anerkannter Angebote (z. B. Pflegedienst) erstattet oder direkt abgerechnet wird.
Erhöhung 2025: Das ist neu
Zum 1. Januar 2025 steigt der monatliche Betrag von bisher 125 € auf 131 €. Diese Anpassung erfolgt aufgrund gesetzlicher Neuregelungen und steigender Kosten in der Pflege.
Dadurch stehen Pflegebedürftigen im Jahr 2025 insgesamt 1.572 € pro Jahr zur Verfügung – 72 € mehr als bisher.
Wie wird der Entlastungsbetrag abgerechnet?
Damit Sie die Erhöhung nutzen können, muss die Leistung durch einen anerkannten Anbieter erbracht werden.
Wir als Pflegedienst Up Dörp sind zugelassener Anbieter und übernehmen für Sie:
- Abrechnung direkt mit der Pflegekasse
- Beratung zu allen Fragen rund um den Entlastungsbetrag
- Planung individueller Unterstützungsleistungen
Tipps: So nutzen Sie den Entlastungsbetrag optimal
- Regelmäßig abrufen: Der Betrag verfällt, wenn er nicht innerhalb bestimmter Fristen genutzt wird. Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.
- Individuelle Beratung: Lassen Sie sich beraten, welche Leistungen zu Ihrer Situation passen.
- Kombinieren Sie Angebote: z. B. Haushaltshilfe plus Alltagsbegleitung.
Jetzt Vorteile sichern
Beantragen und nutzen Sie den neuen Entlastungsbetrag von 131 € ab 2025 – Ihr Team von Pflegedienst Up Dörp ist für Sie da.