Ab dem 01.07.2025: Aus dem Etat der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wird das Entlastungsbudget
Was ist das Entlastungsbudget?
Das Entlastungsbudget ist ein neues Konzept im deutschen Pflegesystem, das zum 01.07.2025 eingeführt wird. Es fasst die bisherigen Leistungsbudgets der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen und ermöglicht pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen eine flexiblere Nutzung der Entlastungsleistungen.
Ziel ist es, den individuellen Bedürfnissen pflegebedürftiger Menschen besser gerecht zu werden und pflegende Angehörige spürbar zu entlasten.
Was ändert sich konkret ab dem 01.07.2025?
Bisher:
- Verhinderungspflege: max. 1.612 € pro Jahr (nach 6 Monaten Pflegezeit durch Angehörige)
- Kurzzeitpflege: max. 1.774 € pro Jahr
- Nur teilweise kombinierbar
Neu:
- Entlastungsbudget: Bis zu 3.539 € jährlich (für Pflegegrad 2–5)
- Voll flexibel einsetzbar für Verhinderungspflege und/oder Kurzzeitpflege
- Die 6-monatige Vorpflegezeit entfällt
- Anspruchszeitraum verlängert sich auf 8 Wochen
- Das Pflegegeld wird währenddessen hälftig weitergezahlt
- Die Leistungen bleiben zweckgebunden und werden nur mit entsprechendem Nachweis erstattet
Wer profitiert besonders?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5:
Sie erhalten ein deutlich höheres, frei einsetzbares Budget für Entlastungsleistungen. Ab 01.07.2025 können diese Mittel ohne starre Grenzen zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aufgeteilt werden.
Pflegende Angehörige:
Sie werden spürbar entlastet, da sie das Budget situativ und individuell einsetzen können – sei es bei Krankheit, Urlaub oder einfach zur Erholung.
Leistungen beantragen
Die Leistungen aus dem Entlastungsbudget müssen weiterhin gesondert, nach Verhinderungspflege und/oder Kurzzeitpflege, beantragt werden. Die bis zu 3.539 € jährlich sind so flexibel einsetzbar. Den jeweiligen Antrag können Sie telefonisch bei Ihrer Pflegekasse anfordern. Oft ist der Antrag auch auf der Webseite Ihrer Kasse verfügbar. Es ist ratsam sich vorab von der Pflegekasse oder einer unabhängigen Beratungsstelle, wie einem Pflegestützpunkt, beraten zu lassen.
Entlastungsbudget für Pflegegrad 1?
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 gilt: Sie haben weiterhin keinen Anspruch auf das Entlastungsbudget. Sie können aber den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € nutzen – zum Beispiel für Angebote zur Unterstützung im Alltag oder haushaltsnahe Dienstleistungen durch einen Pflegedienst wie Up Dörp. Weitere Infos zum Entlastungsbetrag
Fazit: Mehr Entlastung, mehr Flexibilität, mehr Unterstützung
Das neue Entlastungsbudget 2025 ist ein großer Schritt in Richtung einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Alltag. Es schafft klare Vorteile für Pflegebedürftige und ihre Familien. Mit unserer Unterstützung vom Pflegedienst Up Dörp profitieren Sie von einer individuellen und kompetenten Begleitung auf Ihrem Weg durch das Pflegesystem.
Kontaktieren Sie uns gern für eine persönliche Beratung – wir sind für Sie da!